Ohne Kohle geht nicht viel – Überblick über bestehende Förderprogramme für Ihr Unternehmen

Der regionale Strukturwandel im ehemaligen Mitteldeutschen Revier hat die Wirtschaft verändert. Der Fokus liegt nicht mehr auf der Kohleindustrie und den damit verbunden Industriezweigen, sondern stärker auf dem produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungssektor. Die Politik möchte diese Entwicklung aktiv fördern. Ihr Ziel ist es, frühzeitig neue Arbeitsplätze und wirtschaftliche Chancen in den betroffenen Regionen zu schaffen. Gleichzeitig sollen die nötigen Qualifikationen für zukünftige Jobs ausgebildet werden. Dies wird dazu beitragen, Deutschland als modernen Industriestandort zu stärken. Wichtig dabei ist, dass die Arbeitsplätze tariflich abgesichert sind und mitbestimmt werden. Ein weiteres Ziel ist es, bis 2050 eine weitgehend treibhausgasneutrale Gesellschaft zu schaffen. Eine solche Gesellschaft setzt auf Gemeinwohl, Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Stabilität. So entsteht eine soziale und gerechte Arbeitswelt.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im ehemaligen Mitteldeutschen Revier – also in den neun Kommunen in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – können von Förderprogrammen profitieren. Diese Programme bieten Finanzierungsmöglichkeiten für die notwendige Transformation. Sie werden auf kommunaler, nationaler und auf EU-Ebene angeboten und haben unterschiedliche Bedingungen und Laufzeiten. Die Antragstellung erfolgt nach Verfügbarkeit der Mittel, sodass es keine festen Fristen gibt. Dieser Beitrag beleuchtet zunächst die Programme in Sachsen, wobei ähnliche Angebote auch in Thüringen und Sachsen-Anhalt bestehen.

 

Dargestellt wird das Mitteldeutsche Revier in den drei Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Quelle: https://www.reab-mitteldeutschland.de/fileadmin/user_upload/BiSMit/210127_BiSMit_Kommunen_Mitteldeutschland_Desktop_01.svg, Zugriff 09.10.24

 

Darlehen für den Mittelstand

 

Der „Darlehensfonds für den Mittelstand“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung Ihrer Finanzierungsvorhaben und Projekte. Das Programm bietet maßgeschneiderte, ergänzende und zinsgünstige öffentliche Darlehen mit der Möglichkeit der Kombination mit bereits etablierten Zuschussprogrammen für den sächsischen Mittelstand. Es umfasst die Bestandteile: Mikrodarlehen, Markteinführungsdarlehen, Digitalisierungsdarlehen und Nachrangdarlehen Invest.

Zur gezielten Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen wurde das Förderprogramm mit 142 Millionen Euro Fördermitteln ins Leben gerufen. Damit sollen Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden. Das Programm trägt durch besonders günstige Konditionen für Vorhaben in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig sowie in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz zur Verbesserung der Standortbedingungen und zur erfolgreichen Bewältigung des Strukturwandels in den Bergbaufolgelandschaften bei. Hiermit können die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft gestärkt und die Rahmenbedingungen von sächsischen Unternehmen und Existenzgründungen gefördert werden. Das Nachrangdarlehen Invest hat sehr ähnliche Rahmenbedingungen wie das Förderprogramm “Regionales Wachstum” in Bezug auf förderfähige Anschaffungen und Voraussetzungen. Die Vorteile des Nachrangdarlehens sind eine längere Laufzeit und höhere maximale Beträge. Im Förderprogramm “Regionales Wachstum” hingegen werden Anschaffungen mit bis zu 70 Prozent bezuschusst. Dies wird detaillierter im nächsten Abschnitt beschrieben. Eine Kombination der Förderprogramme ist zulässig, sofern sie ergänzend in Anspruch genommen werden. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) stellt verschiedene Materialien, Handreichungen und Video-Tutorials zur Begleitung und Hilfestellung bereit.

Die folgende Tabelle gibt einen schnellen Überblick über verschiedene mögliche Darlehen und deren Konditionen:

 

 

Abkürzung 

Mikrodarlehen 

MKD 

Nachrangdarlehen Invest 

ND-Invest 

Markteinführungsdarlehen 

MEP-D 

Digitalisierungsdarlehen  

Dingi-D 

Wer wird gefördert?  

Existenzgründungen & Unternehmen innerhalb der ersten 5 Jahre   

KMU  

Ausgenommen: 

Unternehmen in Schwierigkeiten; Ohne eigenes Rating; 

Nicht aus folgenden Branchen (hier klicken) 

KMU  

Angehörige der freien Berufe 

 

KMU  

Angehörige der freien Berufe  

Was wird gefördert?  

Investitionen und Betriebsmittel  

Investitionen zur Schaffung & Erhaltung von Dauerarbeitsplätzen; Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte oder Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte; Wachstumsvorhaben zur Ausweitung der Produktion (Diversifizierung) oder zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte; Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist 

Materialkosten; Personalausgaben; Fremdleistungen; Investitionen in Anlagegüter, Maschinen und Geräte  

Direkte Ausgaben für Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung; Anschaffung notwendiger Hard- und Software; Einführung im Unternehmen einschließlich Schulung  

Was wird geboten?   

Darlehen mit Zinssatz von aktuell 2% p.a. nom.  

Zinsgünstiges Nachrangdarlehen zur Finanzierung bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben;   

Zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben;  

Zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben;  

Bis zu 30.000 € für Existenzgründungen und junge Unternehmen  

Vereinfachter Zugang zu externen Finanzierungsmöglichkeiten  

Nachrangdarlehen für junge Unternehmen  

 Nachrangdarlehen für junge Unternehmen  

Voraussetzungen  

Eigenanteil von 20% der zuwendungsfähigen Anwendung;  

Schaffung von Dauerarbeitsplätzen;  

Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren stellen Innovationen dar, welche durch eigene Ideen oder eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen entstanden sind.   

Verbesserung des Digitalisierungsniveaus im Unternehmen; Digitalisierung komplexer Geschäftsprozesse; Einführung neuer oder Verbesserung bestehender Geschäftsmodelle  

KMU; Unternehmenskonzept;  

Betriebsstätte muss in C-Fördergebiet der JTF-Regionen liegen;  

Nachweis von fachlicher Expertise  

Mindestens 25% Eigenbeitrag  

Laufzeit  

  

Bis 6 Jahre 

Bis zu 15 Jahre 

Bis 8 Jahre   

Bis 6 Jahre   

tilgungsfrei  

1 Jahr 

Max. 3 Jahre 

Bis zu 2 Jahre 

1 Jahr 

Sollzinssatz in % p.a.  

2,0  

Festzinssatz, individuell ermittelt  

1,50  

1,50  

Zinsfestschreibung  

Für gesamte Laufzeit  

Orientiert an Kapitalmarktentwicklung  

Für gesamte Laufzeit   

Für gesamte Laufzeit  

Auszahlung in %  

100  

75  

100  

100  

Antragstellung  

Über SAB  

Ausschließlich über Hausbank  

Über SAB  

Über SAB 

 

Förderprogramm » Regionales Wachstum « 

 

Mit dem Programm »Regionales Wachstum« werden Investitionsvorhaben kleinerer und mittlerer Unternehmen unterstützt. Die Förderung erfolgt mit Landesmitteln und in den sächsischen Strukturwandelregionen mit EU-Mitteln aus dem Fond für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund – JTF). Durch die Förderung können neue Betriebsstätten errichtet oder bestehende erweitert und modernisiert werden. Gefördert werden Investitionsvorhaben zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen), zum Ausbau der Kapazität einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen), zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte (einschließlich Dienstleistungen), sowie zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte. Die Ausgaben können für die Anschaffung beziehungsweise Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Anlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter) verwendet werden. Die Förderung ist ein Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Unternehmen und Vorhaben für mit Landesmitteln geförderte Vorhaben bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten (höchstens 500.000 €) und für mit JTF-Mitteln geförderte Vorhaben bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. 

 

 

Regionales Wachstum 

Wer wird gefördert? 

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe. In den Landkreisen Erzgebirgskreis, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis und Zwickau sind kleine Unternehmen antragsberechtigt. In den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen und Stadt Chemnitz können kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Die Städte Dresden und Leipzig sind ausgenommen. 

Was wird gefördert? 

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte 
  • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte 
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen 
  • Grundlegende Änderungen des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte 

Was wird geboten?  

Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zur Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit.  

Voraussetzungen 

  • Steigerung der betrieblichen Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit (z. B. Angebotserweiterung, Umsatzausweitung, Prozessoptimierung, Verbesserung der Angebotsqualität) 
  • Beitrag zur ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit 
  • Investitionsvolumen mind. 20.000 € 
  • Dauerarbeitsplätze müssen mind. 3 Jahre erhalten bleiben. 
  • Geförderte Wirtschaftsgüter müssen mind. 5 Jahre im Unternehmen bleiben. 

Laufzeit 

Ist innerhalb von 36 Monaten durchzuführen. 

Auszahlung 

Je nach Landkreis und Unternehmensgröße. 

Übersicht hier klicken 

Antragstellung 

Über SAB, zunächst Quick Check durchführen  

Veranstaltungstipp Donnerstag, 28. November 2024 

Was? Webinar zum Förderprogramm Regionales Wachstum  

Wo?  Online 

Wann? Die Veranstaltung beginnt um 15:00 Uhr und endet ca. 16:00 Uhr.  

Wer? Die SAB-Kundenberater:innen Katrin Gräfe und René Preusche geben einen Überblick über das Förderprogramm Regionales Wachstum und beantworten Fragen.  Hier geht’s zur Anmeldung: hier klicken