Ohne Kohle geht nicht viel – Überblick über bestehende Förderprogramme für Ihr Unternehmen
Der regionale Strukturwandel im ehemaligen Mitteldeutschen Revier hat die Wirtschaft verändert. Der Fokus liegt nicht mehr auf der Kohleindustrie und den damit verbunden Industriezweigen, sondern stärker auf dem produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungssektor. Die Politik möchte diese Entwicklung aktiv fördern. Ihr Ziel ist es, frühzeitig neue Arbeitsplätze und wirtschaftliche Chancen in den betroffenen Regionen zu schaffen. Gleichzeitig sollen die nötigen Qualifikationen für zukünftige Jobs ausgebildet werden. Dies wird dazu beitragen, Deutschland als modernen Industriestandort zu stärken. Wichtig dabei ist, dass die Arbeitsplätze tariflich abgesichert sind und mitbestimmt werden. Ein weiteres Ziel ist es, bis 2050 eine weitgehend treibhausgasneutrale Gesellschaft zu schaffen. Eine solche Gesellschaft setzt auf Gemeinwohl, Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Stabilität. So entsteht eine soziale und gerechte Arbeitswelt.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im ehemaligen Mitteldeutschen Revier – also in den neun Kommunen in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – können von Förderprogrammen profitieren. Diese Programme bieten Finanzierungsmöglichkeiten für die notwendige Transformation. Sie werden auf kommunaler, nationaler und auf EU-Ebene angeboten und haben unterschiedliche Bedingungen und Laufzeiten. Die Antragstellung erfolgt nach Verfügbarkeit der Mittel, sodass es keine festen Fristen gibt. Dieser Beitrag beleuchtet zunächst die Programme in Sachsen, wobei ähnliche Angebote auch in Thüringen und Sachsen-Anhalt bestehen.
Dargestellt wird das Mitteldeutsche Revier in den drei Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Quelle: https://www.reab-mitteldeutschland.de/fileadmin/user_upload/BiSMit/210127_BiSMit_Kommunen_Mitteldeutschland_Desktop_01.svg, Zugriff 09.10.24
Darlehen für den Mittelstand
Der „Darlehensfonds für den Mittelstand“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung Ihrer Finanzierungsvorhaben und Projekte. Das Programm bietet maßgeschneiderte, ergänzende und zinsgünstige öffentliche Darlehen mit der Möglichkeit der Kombination mit bereits etablierten Zuschussprogrammen für den sächsischen Mittelstand. Es umfasst die Bestandteile: Mikrodarlehen, Markteinführungsdarlehen, Digitalisierungsdarlehen und Nachrangdarlehen Invest.
Zur gezielten Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen wurde das Förderprogramm mit 142 Millionen Euro Fördermitteln ins Leben gerufen. Damit sollen Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden. Das Programm trägt durch besonders günstige Konditionen für Vorhaben in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig sowie in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz zur Verbesserung der Standortbedingungen und zur erfolgreichen Bewältigung des Strukturwandels in den Bergbaufolgelandschaften bei. Hiermit können die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft gestärkt und die Rahmenbedingungen von sächsischen Unternehmen und Existenzgründungen gefördert werden. Das Nachrangdarlehen Invest hat sehr ähnliche Rahmenbedingungen wie das Förderprogramm “Regionales Wachstum” in Bezug auf förderfähige Anschaffungen und Voraussetzungen. Die Vorteile des Nachrangdarlehens sind eine längere Laufzeit und höhere maximale Beträge. Im Förderprogramm “Regionales Wachstum” hingegen werden Anschaffungen mit bis zu 70 Prozent bezuschusst. Dies wird detaillierter im nächsten Abschnitt beschrieben. Eine Kombination der Förderprogramme ist zulässig, sofern sie ergänzend in Anspruch genommen werden. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) stellt verschiedene Materialien, Handreichungen und Video-Tutorials zur Begleitung und Hilfestellung bereit.
Die folgende Tabelle gibt einen schnellen Überblick über verschiedene mögliche Darlehen und deren Konditionen:
Abkürzung | Mikrodarlehen MKD | Nachrangdarlehen Invest ND-Invest | Markteinführungsdarlehen MEP-D | Digitalisierungsdarlehen Dingi-D |
Wer wird gefördert? | Existenzgründungen & Unternehmen innerhalb der ersten 5 Jahre | KMU Ausgenommen: Unternehmen in Schwierigkeiten; Ohne eigenes Rating; Nicht aus folgenden Branchen (hier klicken) | KMU Angehörige der freien Berufe
| KMU Angehörige der freien Berufe |
Was wird gefördert? | Investitionen und Betriebsmittel | Investitionen zur Schaffung & Erhaltung von Dauerarbeitsplätzen; Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte oder Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte; Wachstumsvorhaben zur Ausweitung der Produktion (Diversifizierung) oder zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte; Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist | Materialkosten; Personalausgaben; Fremdleistungen; Investitionen in Anlagegüter, Maschinen und Geräte | Direkte Ausgaben für Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung; Anschaffung notwendiger Hard- und Software; Einführung im Unternehmen einschließlich Schulung |
Was wird geboten? | Darlehen mit Zinssatz von aktuell 2% p.a. nom. | Zinsgünstiges Nachrangdarlehen zur Finanzierung bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben; | Zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben; | Zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben; |
Bis zu 30.000 € für Existenzgründungen und junge Unternehmen | Vereinfachter Zugang zu externen Finanzierungsmöglichkeiten | Nachrangdarlehen für junge Unternehmen | Nachrangdarlehen für junge Unternehmen | |
Voraussetzungen | Eigenanteil von 20% der zuwendungsfähigen Anwendung; | Schaffung von Dauerarbeitsplätzen; | Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren stellen Innovationen dar, welche durch eigene Ideen oder eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen entstanden sind. | Verbesserung des Digitalisierungsniveaus im Unternehmen; Digitalisierung komplexer Geschäftsprozesse; Einführung neuer oder Verbesserung bestehender Geschäftsmodelle |
KMU; Unternehmenskonzept; | Betriebsstätte muss in C-Fördergebiet der JTF-Regionen liegen; | |||
Nachweis von fachlicher Expertise | Mindestens 25% Eigenbeitrag | |||
Laufzeit
| Bis 6 Jahre | Bis zu 15 Jahre | Bis 8 Jahre | Bis 6 Jahre |
tilgungsfrei | 1 Jahr | Max. 3 Jahre | Bis zu 2 Jahre | 1 Jahr |
Sollzinssatz in % p.a. | 2,0 | Festzinssatz, individuell ermittelt | 1,50 | 1,50 |
Zinsfestschreibung | Für gesamte Laufzeit | Orientiert an Kapitalmarktentwicklung | Für gesamte Laufzeit | Für gesamte Laufzeit |
Auszahlung in % | 100 | 75 | 100 | 100 |
Antragstellung | Über SAB | Ausschließlich über Hausbank | Über SAB | Über SAB |
Förderprogramm » Regionales Wachstum «
Mit dem Programm »Regionales Wachstum« werden Investitionsvorhaben kleinerer und mittlerer Unternehmen unterstützt. Die Förderung erfolgt mit Landesmitteln und in den sächsischen Strukturwandelregionen mit EU-Mitteln aus dem Fond für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund – JTF). Durch die Förderung können neue Betriebsstätten errichtet oder bestehende erweitert und modernisiert werden. Gefördert werden Investitionsvorhaben zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen), zum Ausbau der Kapazität einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen), zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte (einschließlich Dienstleistungen), sowie zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte. Die Ausgaben können für die Anschaffung beziehungsweise Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Anlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter) verwendet werden. Die Förderung ist ein Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Unternehmen und Vorhaben für mit Landesmitteln geförderte Vorhaben bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten (höchstens 500.000 €) und für mit JTF-Mitteln geförderte Vorhaben bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten.
| Regionales Wachstum |
Wer wird gefördert? | Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe. In den Landkreisen Erzgebirgskreis, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis und Zwickau sind kleine Unternehmen antragsberechtigt. In den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen und Stadt Chemnitz können kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Die Städte Dresden und Leipzig sind ausgenommen. |
Was wird gefördert? |
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Was wird geboten? | Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zur Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit. |
Voraussetzungen |
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Laufzeit | Ist innerhalb von 36 Monaten durchzuführen. |
Auszahlung | Je nach Landkreis und Unternehmensgröße. Übersicht hier klicken |
Antragstellung | Über SAB, zunächst Quick Check durchführen |
Veranstaltungstipp Donnerstag, 28. November 2024 |
Was? Webinar zum Förderprogramm Regionales Wachstum Wo? Online Wann? Die Veranstaltung beginnt um 15:00 Uhr und endet ca. 16:00 Uhr. Wer? Die SAB-Kundenberater:innen Katrin Gräfe und René Preusche geben einen Überblick über das Förderprogramm Regionales Wachstum und beantworten Fragen. Hier geht’s zur Anmeldung: hier klicken |